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  • Hollernstraße 130, 21723 Hollern-Twielenfleth, Deutschland

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer- o. Ferienwohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den so genannten Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.

Der Gastwirt/Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4a.

Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ab 42 Tage vor dem Leistungsbeginn, verpflichtet sich der Gast unabhängig vom Grund der Absage, 80% des vereinbarten Reisepreises zu bezahlen. Bis 42 Tage vor Reisebeginn kann die gebuchte Leistung kostenfrei storniert werden.

4b.

Sollte in Ihrem Reisezeitraum ein offizielles Öffnungsverbot für die Gastronomie durch die Bundesrepublik Deutschland gelten, ist eine Stornierung bei uns kostenfrei. Ab Öffnungstag der Gastronomie durch das Land Niedersachsen / Bundesrepublik Deutschland gilt 4a.

5a.

Der Gastwirt/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei erfolgreicher Weitervermietung der Ferienwohnung im gewählten Buchungszeitraum fallen keine Stornierungskosten an.

5b.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den in Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Vorzeitige Abreise auf Grund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle entbindet den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vom Vermietungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Zimmers/Ferienwohnung ist Schadenersatz zu leisten.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Beispiel hier:

Reiseversicherungsvergleich

Angaben gemäß § 5 TMG:



Weitere Bedingungen:

1.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Verlassen des Hauses/Ferienwohnung alle Fenster und Türen geschlossen sind.

2.

Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen muss die Heizung in jedem Raum auf Minimum eingestellt werden.

3.

Die Ferienwohnung ist während des Aufenthalts in einem ordentlichen Zustand zu halten und bei Auszug auch so zu verlassen.

4.

Es ist nicht gestattet, Haustiere mitzubringen.

5.

Die Anreise erbitten wir in der Zeit von 15.00h bis 18.00h (oder gesonderter Absprache), ansonsten kann eine Weitervermietung erfolgen. Abreise bis 10.00h am Auszugstag.

6.

Der Mietpreis ist bei Ankunft im Voraus in bar oder per Überweisung zu entrichten.

7.

Während der Zeit des Aufenthalts ist der Mieter für die Webseiten im zur Verfügung gestellten WLAN verantwortlich. Anfallende Kosten können vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

8.

Ausgehändigte Haustürschlüssel müssen beim Auszug funktionstüchtig abgegeben werden.



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Der Nagelhof
Hollernstr. 130
21723 Hollern-Twielenfleth
Vertretungsberechtiger Geschäftsführer:
Herr Dipl. Ing. Conrad Nagel
Kontakt:
Telefon: 04141 / 7975467
Telefax: 04141 / 70369
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG: (Gewerbetreibende)
43/241/39899
Inhaltlich Verantwortlicher:
Familie Nagel
Hollernstr. 130
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